Darf ich als Verbraucher Elektroarbeiten selbst durchführen?
Gemäß § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen Elektroinstallationsarbeiten außer vom Netzbetreiber nur von einem in das Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Errichtung, Änderung als auch die Instandhaltung von elektrischen Anlagen. Elektroinstallationen zählen zu den verantwortungsvollsten und meisterpflichtigen Gewerken in Deutschland. Daher müssen Installationsarbeiten von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html.