Nullsteuersatz

Damit Sie bei einer Bestellung bei uns von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Lieferung von Solarmodulen erfolgt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb wesentlichen Komponenten, wie Speicher, die zur Speicherung des mit Solarmodulen erzeugten Stroms dienen, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
  • Als Betreiber der Photovoltaikanlage gelten natürliche Personen, juristische Personen oder Personenzusammenschlüsse, die zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im Marktstammdatenregister registrierungspflichtig sind. Eine tatsächliche Registrierung im Marktstammdatenregister (z. B. bei Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht entscheidend.
  • Sie müssen gegenüber uns den Nachweis erbringen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dazu genügt es, wenn Sie als Erwerber schriftlich erklären, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.

Falls sich nachträglich herausstellt, dass diese Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht erfüllt sind (z.B. durch Außenprüfung), erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihnen die zu wenig entrichtete Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen.

So gehen Sie vor:

  1. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  2. Setzen Sie im Checkout den Haken für die Berechtigung der umsatzsteuerfreien Lieferung nach § 12 Abs. 3 UStG.
  3. Der Warenkorb wird nun automatisch für die berechtigten Artikel angepasst.


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